Das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG als Unter-nehmer (im Weiteren: OFFI) übernimmt – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – die Erfüllung der Leistungen in Ziffer I gegenüber seinen Kunden als Auftraggeber zu den folgenden Bedingungen.

I. Leistungen von OFFI:

Gemäß den verbindlich angewandten Bestimmungen der Verordnung Nr. 24/1986. (VI.26.) MT des Ministerrates über die Fachübersetzung und das Dolmetschen sowie der Verordnung Nr. 7/1986. (VI.26.) IM des Justizministers über die Durchführung dieser Verordnung ist in Ungarn – mangels einer abweichenden Rechtsvorschrift – nur OFFI befugt, beglaubigte Übersetzungen, Übersetzungsbeglaubigungen sowie fremdsprachige beglaubigte Abschriften anzufertigen. OFFI erbringt über diese Tätigkeiten hinaus auch sonstige Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen für ihre Auftraggeber.

Die von OFFI angebotenen Leistungen:

1.    Übersetzung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten ausgangssprachigen Textes in die Zielsprache (Fachübersetzung); Überprüfung der Übersetzung auf-grund des Ausgangstexts aus sprachlicher und/oder fachlicher bzw. stilistischer Sicht (Revision); Übersetzung in die Zielsprache und Revision (revidierte Übersetzung) oder beglaubigte Übersetzung in die Zielsprache (beglaubigte Übersetzung*).
2.    Revision und Beglaubigung einer Fremdübersetzung (Übersetzungsbeglaubigung*).
3.    Anfertigung einer beglaubigten Abschrift eines vom Auftraggeber OFFI zur Verfü-gung gestellten fremdsprachigen Dokuments (Anfertigung einer fremdsprachigen beglaubigten Abschrift*).
4.    Dolmetschen: Mündliche Übersetzung, bei der der Dolmetscher den mündlich vorge-tragenen Ausgangstext direkt, mündlich in die Zielsprache übersetzt.

Übersetzungsaufträge für folgende Dokumente, Texte werden von OFFI nicht ange-nommen:

1.    Texte, deren Inhalt offensichtlich gegen eine Rechtsnorm verstößt.
2.    Texte, die Verschlusssachen enthalten (ausgenommen Dokumente, die gemäß der Verschlusssachenanweisung bei uns einlagen), oder die die staatliche, gesellschaftli-che und wirtschaftliche Ordnung und Interessen von Ungarn verletzen oder die Per-son und Rechte der Staatsangehörigen verletzen oder gefährden. Solche Texte können ausschließlich im Auftrag von Amtspersonen, die im gültigen Strafgesetzbuch aufge-zählt sind, oder Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, übersetzt werden.
3.    Rechtsnormen werden ausschließlich im Auftrag von Gerichten und der zentralen öf-fentlichen Verwaltung übersetzt.
4.    Eine beglaubigte Übersetzung von Urkundenübersetzungen ist nicht statthaft, es sei denn, es handelt sich um eine Urkunde, die von der ausstellenden Einrichtung in Übersetzung oder als Original in einer anderen Sprache als die Amtssprache ausge-stellt wurde, oder um eine von der Außenvertretungsbehörde im konsularischen Auf-gabenbereich bereits beglaubigte Übersetzung.
5.    Eine beglaubigte Übersetzung von aus den öffentlichen Registern der ungarischen Gerichte, Behörden oder der Landeskammer des Ungarischen Notariats abgerufenen Dokumenten kann nur in dem Fall erstellt werden, wenn das Dokument mit einer Be-glaubigungsklausel des Gerichts, der Behörde oder des Notars versehen ist.
*Die Beglaubigung ist die Bestätigung dessen in öffentlichem Glauben, dass der ziel-sprachige Text der angefertigten Übersetzung mit dem zugrunde liegenden ausgangs-sprachigen Text inhaltlich übereinstimmt und dem Sinn nach mit ihm gleichwertig ist. Die Beglaubigung bestätigt unter keinen Umständen die formelle und/oder inhaltliche Richtigkeit, die Echtheit oder die Gültigkeit des vom Auftraggeber zur Verfügung ge-stellten Dokuments (Textes).

II. Auftragserteilung, Zustandekommen des Vertrags:

Der Auftraggeber lässt OFFI seinen Auftrag und den der Dienstleistung zugrunde liegenden Ausgangstext persönlich oder per Bote, E-Mail, online, per Telefax oder auf dem Postweg, auf eigene Kosten zukommen. OFFI bestätigt die Annahme des Auftrags auf dem von ihr eingeführten Auftragsformular schriftlich bzw. gemäß Ziffer II/2.

Auf dem Auftragsformular sind anzugeben: Sprachrichtung und Art der Dienstleistung, Art und Stückzahl der entgegengenommenen Dokumente, das Auftragsentgelt (geschätzt oder endgültig) sowie bei jedem Auftrag die Frist, die eventuelle Anzahlung sowie die Zahlungs-art.

Der Vertrag kommt mangels abweichender Vereinbarung der Parteien bzw. mit den Abwei-chungen gemäß Ziffern II.1. – II.2. dann zustande, wenn der Auftraggeber das von OFFI aus-gefüllte und zugesandte Auftragsformular mit seiner Unterschrift versehen an OFFI zurück-schickt und den Ausgangstext zur Verfügung stellt. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen des Ausgangstextes an OFFI – so insbesondere die verspäte-te oder mangelhafte Übergabe der Dokumente, die vollständige oder teilweise Unlesbarkeit des Ausgangstextes bzw. sämtliche Folgen von Mängeln oder Fehlern, die die Übersetzung unmöglich machen oder hindern, belasten ausschließlich den Auftraggeber.

OFFI kann auf geeignete Weise – z. B. mit der Forderung einer Vollmacht, dem Nachweis der Identität usw. – die Vertretungsbefugnis der im Namen des Auftraggebers handelnden Person überprüfen. Im Zuge der Auftragserteilung und der Erfüllung kann sich der Auftrag-geber im Interesse der Vermeidung der Bezahlung oder der Reduzierung des Auftragsent-gelts nicht auf das Fehlen oder das Übertreten der Vertretungsbefugnis der in Vertretung des Auftraggebers handelnden Person berufen.

Wenn der Auftraggeber die aufgrund früherer Aufträge in Rechnung gestellten Auftragsent-gelte nicht bezahlt hat, ist OFFI berechtigt, gemäß Ziffer V.11. zu verfahren.

1. Besondere Vorschriften für die Erteilung von Aufträgen für beglaubigte Übersetzun-gen

Beglaubigte Übersetzungen können auf folgende Weise in Auftrag gegeben werden:

a.) Papierdokumente: persönlich oder auf dem Postweg (sowie auf elektronischem Weg, usw.)
b.) in elektronischer Form: persönlich durch Übergabe des elektronischen Datenträgers oder per E-Mail. Im Fall eines per E-Mail erteilten Auftrags ist das Originaldokument – wenn das Dokument kein e-beglaubigtes Dokument ist – oder dessen beglaubigte Abschrift spätestens bei der Entgegennahme der Übersetzung an OFFI zu übergeben.

OFFI bestätigt in der Klausel, die am Ende der Übersetzung zu finden ist, dass die Überset-zung mit dem Text des mit der Übersetzung zusammengehefteten Dokuments in allem über-einstimmt. Im Fall der elektronischen Beglaubigung bestätigt OFFI, dass die Übersetzung von OFFI angefertigt wurde, dass sich der Inhalt der Dateien seit der Beglaubigung nicht geändert hat, und dass der Text der angefertigten Übersetzung mit dem zugrunde liegenden, zu übersetzenden Text inhaltlich identisch ist.

OFFI übernimmt keine Haftung für die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit des Dokuments. Die Folgen, die sich aus dem Fehlen dieser ergeben, belasten den Auftraggeber.

OFFI ist berechtigt, die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung in Papierform zu ver-weigern, wenn das zu übersetzende Dokument in seinen wesentlichen Teilen unlesbar oder mangelhaft ist, wenn darin nachträgliche – nicht bestätigte – Berichtigungen, Streichungen, Einfügungen vorhanden sind, oder wenn sich in Bezug auf die Echtheit des Dokuments Be-denken ergeben.

Das von einem Fremdstaat ausgestellte mehrsprachige Dokument, dessen Text in der Amts-sprache mit nichtlateinischem Alphabet und in einer anderen Sprache mit lateinischem Alp-habet aufgeführt ist, wird von OFFI nur in dem Fall aus der Sprache mit lateinischem Alpha-bet übersetzt, wenn sämtliche Elemente des Dokuments (Text + Stempeltext) auch in der Sprache mit lateinischem Alphabet vorzufinden sind. Bei nichtvollständiger Übereinstim-mung wird die Übersetzung aus der Amtssprache mit nichtlateinischem Alphabet erstellt. 
Zur e-beglaubigten Übersetzung können nur auf elektronischem Weg eingegangene, elektro-nisch beglaubigte Dateien angenommen werden, deren elektronische Signatur von OFFI überprüft und gemäß §§ 12-16 der Regierungsverordnung Nr. 451/2016. (XII.19.) Korm. über die detaillierten Vorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs für gültig befunden wurde. OFFI ist berechtigt, die Anfertigung einer e-beglaubigten Übersetzung zu verweigern, wenn die elektronische Signatur nicht beglaubigt ist, weil das Zertifikat ungültig bzw. ihre Unver-ändertheit nicht feststellbar ist.

Wenn sich die Zweifel in Bezug auf die Originalität/Echtheit des Dokuments bei der Auf-tragserteilung ergeben, übernimmt OFFI die Durchführung der Übersetzung nach der Be-glaubigung/Legalisation des Dokuments. Wenn sich der Zweifel nach der Auftragserteilung, während der Auftragserfüllung ergibt, hat OFFI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem

Auftraggeber das Dokument zurückzugeben oder ein behördliches Verfahren einzulei-ten. OFFI nimmt solch ein Dokument nur nach der Beglaubigung wieder an und ist berech-tigt, nach der Auftragserteilung zeitgleich mit der Stornierung des Auftrags die in der gülti-gen Preisliste angeführten Bearbeitungskosten zu berechnen. OFFI schließt die Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit dem nicht angenommenen bzw. stornierten Auftrag erwachsen sind, aus.

Im Fall der auf elektronischem Weg erfolgenden Erteilung eines Auftrags für eine e-beglaubigte Übersetzung kommt der Vertrag zustande und beginnt die Erfüllungsfrist, wenn der Auftraggeber das Preisangebot von OFFI und die vorliegenden AGB akzeptiert und be-stätigt, die aufgrund der ausgangssprachlichen Anschläge berechneten Übersetzungskosten zu 100 % bezahlt und der Betrag auf dem Konto von OFFI eingeht.

Wir beginnen mit der Übersetzung nach Bezahlung der gesamten Übersetzungskosten oder – im Fall einer Anzahlung – nach Leistung der Anzahlung. Die Entgegennahme der fertigen Übersetzung ist nach Bezahlung des noch ausstehenden Betrags möglich.

2. Besondere Vorschriften für die Erteilung von Übersetzungsaufträgen auf elektroni-schem Weg

2.1. Online-Auftragserteilung für Fachübersetzungen über das Kundenportal

Der Auftraggeber kann die Fachübersetzung auch über die Internetseite von OFFI (www.offi.hu) nach Registrierung in dem internen System von OFFI, dem sogenannten „Kundenportal“ (im Weiteren: Kundenportal), in Auftrag geben.

•    Privatpersonen erhalten von der Registrierung im Kundenportal automatisch eine E-Mail mit dem Benutzernamen und dem Passwort, die den Zugang zum Kundenportal ermöglichen.
•    Im Fall von juristischen Personen sendet OFFI dem Auftraggeber nach dem Ausfüllen der Registrierungsfläche eine E-Mail. Mit dem Anklicken des Links in der E-Mail kann die Registrierung aktiviert werden. OFFI informiert den Auftraggeber nach der Aktivierung der Registrierung in einer E-Mail, dass sie den Registrierungsantrag er-halten hat und sendet ihm zudem den Benutzernamen und das Passwort zu, die den Zugang zum Kundenportal ermöglichen.

Auf der entsprechenden Fläche des Kundenportals füllt der Auftraggeber bei der Anforde-rung eines Angebots die Sprachrichtung sowie die gewünschte Erfüllungsfrist aus und lädt den zu übersetzenden Text hoch. OFFI erstellt anschließend das Preisangebot und benach-richtigt hierüber den Auftraggeber per E-Mail.

Wenn der Auftraggeber den Preis für angemessen hält, akzeptiert er diesen im Kundenportal, bezahlt im Fall der Auftragserteilung den Gesamtbetrag der Übersetzungskosten per Über-weisung oder Bankkarte, akzeptiert die AGB und stimmt dem unwiderruflich zu, dass OFFI mit der Erfüllung beginnt.
Der Zeitpunkt des Übersetzungsbeginns ist im Fall einer Überweisung das Eintreffen der Übersetzungskosten auf dem Konto von OFFI und im Fall einer Bezahlung per Bankkarte die Bezahlung der Übersetzungskosten.

2.2. Auftragserteilung für eine beglaubigte Übersetzung oder Fachübersetzung über die Internetseite oder per E-Mail

Der Auftraggeber kann beglaubigte Übersetzungen oder Fachübersetzungen auch auf der Internetseite von OFFI (www.offi.hu), mit dem Formular „Angebotsanforderung” in Auftrag geben.

Der Auftraggeber füllt das Formular aus und lädt das zu übersetzende Dokument hoch. OFFI sendet dem Auftraggeber ihr Angebot per E-Mail zu. Wenn der Auftraggeber das Angebot für angemessen hält, akzeptiert er es per E-Mail.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn OFFI die Anmeldung des An-spruchs durch den Auftraggeber ausdrücklich bestätigt, der Auftraggeber die Bestätigung und die vorliegenden AGB akzeptiert und die Anzahlung bezahlt. Im Fall einer Auftragserteilung per E-Mail kann der Auftraggeber die Übersetzungskosten persönlich oder per Überweisung bezahlen.

2.3. Gemeinsame Vorschriften

Das Hochladen bzw. die Zusendung der Daten auf elektronischem Weg und die Bestätigung dessen gilt nicht als Vertragsabschluss, sondern lediglich als Anmeldung eines Anspruchs. Die Entgegennahme der Aufträge erfolgt an Werktagen zu den Öffnungszeiten fortlaufend.

III. Leistungserfüllung:

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er mit dem Zustandekommen des Vertrags zu-gleich seine bedingungslose Zustimmung zum unverzüglichen Beginn der Leistungserfüllung erteilt. Er nimmt zur Kenntnis, dass er mit dem Leistungsbeginn gemäß § 6:249 des Gesetzes Nr. V aus dem Jahre 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Weiteren: Ptk.) nicht vom Vertrag zurücktreten und diesen nicht kündigen kann bzw. auch vom Rücktrittsrecht gemäß §§ 20 und 29 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II.26.) Korm. Gebrauch machen kann, mit Rücksicht darauf, dass das Produkt nicht vorgefertigt ist, sondern aufgrund einer indivi-duellen Bestellung maßgeschneidert angefertigt wird.
Zur Übersetzung spezieller Terminologien in Fachtexten der Ausgangssprache ist OFFI nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber zusammen mit dem zu übersetzenden Text OFFI auch die Terminologie und das Hintergrundmaterial zur Verfügung gestellt hat bzw. eine Konsultationsmöglichkeit gewährleistet.

OFFI ist während der Erfüllung berechtigt, Erfüllungsgehilfen in Anspruch zu nehmen, folg-lich kann die Dienstleistung vermittelte Leistungen beinhalten. Für seine Vermittlungstätig-keit haftet OFFI so, als ob es selbst verfahren hätte.

OFFI lässt dem Auftraggeber die angefertigte Arbeit dem Wunsch des Auftraggebers ent-sprechend auf dem Weg der persönlichen Entgegennahme durch den Auftraggeber, oder auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers auf dem Postweg, per Bote oder Zustellungsdienst-leister bzw. – mit Ausnahme von beglaubigten Übersetzungen – per E-Mail zukommen. Die e-beglaubigte Übersetzung übergibt OFFI persönlich oder sendet sie dem Auftraggeber per E-Mail zu.

Den zugesandten Ausgangstext heftet OFFI im Fall der beglaubigten Übersetzung eines Do-kuments in Papierform mit der Übersetzung zusammen. Im Fall einer Fachübersetzung lässt sie den Ausgangstext dem Auftraggeber zeitgleich mit der Übergabe oder Zusendung des übersetzten Textes wieder zukommen.
Im Fall einer e-beglaubigten Übersetzung legt OFFI die zur Übersetzung eingereichte Origi-naldatei sowie die von dieser angefertigte beglaubigte Übersetzung in PDF-Form, elektro-nisch unterschrieben, mit dem elektronischen Stempel von OFFI versehen, untrennbar in einer Sammeldatei ab und versieht sie mit dem elektronischen Stempel von OFFI. Diese ver-packte E-Akte sendet sie dem Auftraggeber wieder zu.

Wenn die angefertigte Übersetzung 30 Tage nach der Erfüllungsfrist vom Auftraggeber nicht entgegengenommen wird, so berechnet OFFI für die Verwahrung und Lagerung Bearbei-tungskosten in Höhe von HUF 500 + MwSt. pro Monat.

IV. Erfüllungsfristen:

Für die Erfüllungsfrist sind die im Auftragsformular bzw. in den vorliegenden AGB festge-legten und von OFFI bestätigten Bedingungen maßgeblich.
Voraussetzung für die Einhaltung der Erfüllungsfrist ist, dass sämtliche zur Übersetzung notwendigen Dokumente zusammen mit dem Auftrag eingehen.

Wenn aufgrund der Unlesbarkeit oder eines sonstigen Fehlers des Ausgangstextes die erneute Zusendung notwendig ist und OFFI nicht mit der Erfüllung der Leistung beginnen kann, ver-längert sich die Erfüllungsfrist entsprechend um die zum Ersatz des Textes notwendige Zeit-dauer.

Wenn der Auftraggeber eine Zustellung per Post oder auf sonstigem Weg wünscht, übergibt OFFI das Dokument spätestens am Tag der Erfüllungsfrist an den Zusteller, was zugleich auch das Erfüllungsdatum ist. Die Dauer der Zustellung per Post wird in die Auftragsfrist nicht einberechnet.

V. Dienstleistungsentgelt, Zahlungsbedingungen:

Die jeweils gültige allgemeine Preisliste der von OFFI angebotenen Leistungen wird auf der Internetseite von OFFI (www.offi.hu) veröffentlicht. Die Parteien können in ihrer gesonder-ten Vereinbarung von den in der Preisliste angeführten Preisen abweichen.

Die Verrechnungsgrundlage ist bei Übersetzungen die Zahl der zielsprachlichen bzw. aus-gangssprachlichen Anschläge (inklusive Leerzeichen), bei Produkten mit Stückpreis die Stückzahl oder der in sonstigen Vereinbarungen festgehaltene Wert.

Die Verrechnungsgrundlage der Dolmetscherleistungen ist gemäß der Art des Dolmetschens die Zeit, die für die Auftragserfüllung sowie für die Fahrt, Verpflegung und die Pausen be-rechnet wird.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass OFFI zur Feststellung eines Mindestpreises be-rechtigt ist.
Für die vom Auftraggeber zu zahlenden Preise sind ansonsten die im Auftragsformular fest-gehaltenen oder gemäß Ziffer II/2. festgestellten und von OFFI bestätigten Bedingungen maßgeblich.

Wenn der Auftraggeber um die Änderung der bereits durchgeführten Übersetzungsarbeit bzw. Revision ersucht und der Änderungsanspruch nicht gut erkennbar, nicht eindeutig fest-gelegt ist, ist OFFI berechtigt, den gesamten Text neu zu übersetzen und die Gesamtkosten erneut in Rechnung zu stellen.

Im Fall der zur Revision oder Beglaubigung eingereichten Übersetzungen ist OFFI auch zur Berechnung der Übersetzungskosten berechtigt, wenn dies aufgrund der Übersetzungsquali-tät begründet ist.

Wenn der Auftraggeber das der beglaubigten Übersetzung zugrunde liegende ausgangs-sprachliche Originaldokument nachträglich vorlegt, ist OFFI berechtigt, nach den Seiten des ausgangssprachlichen Textes eine Vergleichsgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu be-rechnen.
Wenn die bei der Erteilung des Übersetzungsauftrags eingereichte Abschrift des ausgangs-sprachlichen Dokuments von dem nachträglich vorgelegten Originaldokument abweichen sollte, ist

OFFI berechtigt, die gesamten Revisionskosten erneut zu berechnen.
Die Bezahlung des Dienstleistungspreises kann aufgrund der Vereinbarung der Parteien durch Begleichung nach der Zustellung (Nachnahme per Post), in bar, per Überweisung und per Vorkasse erfolgen.

Zu einer nachträglichen Überweisung sind berechtigt:
•    Justizorgane, Behörden (Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaften);
•    Verwaltungsorgane (Ministerien, staatliche Ämter usw.);
•    diejenigen Kunden, mit denen OFFI einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat;
•    juristische Personen aufgrund individueller Beurteilung.

Von denjenigen Auftraggebern, die fällige Schulden haben, akzeptiert OFFI neue Aufträge nur im Fall einer Anzahlung in bar und der Bezahlung der Schlussrechnung. Im Fall von Schulden, die länger als 30 Tage bestehen, kann OFFI die Annahme weiterer Aufträge ver-weigern oder an Bedingungen knüpfen.

Im Fall von Banküberweisungen hat der Auftraggeber – mangels einer abweichenden Ver-einbarung – die Dienstleistungsgebühr innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Rech-nung von OFFI auf das auf der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.

OFFI behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen, deren Höhe gegebenenfalls im Auftragsformular angeführt ist, da die Leistung aufgrund eines individuellen, vom Auftrag-geber übergebenen Textes erfolgt und auf die Erstellung eines Produkts gerichtet ist, das anderweitig nicht verwendet werden kann. Im Fall der Bezahlung einer Anzahlung ist das Datum des Zustandekommens des Vertrags der Tag des Eingangs auf dem Bankkonto von OFFI. Die Erfüllungsfrist beginnt – mit Ausnahme des 24-Stunden-Auftrags – am darauffol-genden Tag.

Wenn im Fall der Bezahlung einer Anzahlung der Endbetrag geringer ist als die gezahlte Anzahlung, kann der Kunde den ihm zustehenden Betrag persönlich in der Kasse von OFFI entgegennehmen, oder dieser wird von OFFI per Banküberweisung zurückgezahlt.

Wenn eine Rückzahlung auf ein ausländisches Bankkonto erfolgt, gehen die Überweisungs-kosten zulasten des Auftraggebers. Wenn der zurücküberwiesene Betrag die Bankkosten nicht deckt, so wird der Kunde von OFFI benachrichtigt, und OFFI ersucht darum, dass die-ser anderweitig über die Entgegennahme des Betrags verfügt.

Im Fall eines Zahlungsverzugs hat der Auftraggeber OFFI Verzugszinsen gemäß dem ungari-schen Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) zu zahlen, die ab dem Tag des Verzugs fällig sind. Der Tag des Verzugs ist derjenige Tag, der auf den auf der ausgestellten Rechnung als Zahlungs-frist angeführten Tag folgt, andernfalls der Tag, der auf das Datum folgt, das in dem Auf-tragsformular als Übergabedatum des fertiggestellten Dokuments angeführt ist.

Wenn der Auftraggeber im Anschluss an das Zustandekommen des Vertrags aus einem Grund vom Auftrag zurücktritt, den nicht OFFI zu verantworten hat, ist er verpflichtet, OFFI den Preis derjenigen Arbeiten, die bis zum Zeitpunkt der Meldung des Rücktritts nachweis-lich bereits durchgeführt wurden, des Weiteren eine Gebühr für die Absage und sonstige ent-standene, nachgewiesene Kosten von OFFI zu bezahlen.

OFFI berechnet keine Gebühr für die Weiterleitung in elektronischer Form (in erster Linie per E-Mail oder auf elektronischen Datenträgern). Wenn die Weiterleitung nicht auf elektro-nischem Weg erfolgt, gehen die Kosten für die Weiterleitung der fertiggestellten Arbeit (Bo-te, Post, Zustellungsdienstleistung, usw.) zulasten des Auftraggebers.
Eventuelle Beanstandungen in Bezug auf die angefertigte Übersetzung haben auf die Bezah-lung des Dienstleistungspreises keine aufschiebende Wirkung.

VI. Gewährleistung, mangelhafte Erfüllung:

OFFI verpflichtet sich, die Dienstleistung in die Zielsprache in guter Qualität und auf eine Weise anzufertigen, die dem Zweck der Dienstleistung entspricht.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Dienstleistung ohne jegliche Ein-schränkungen bei OFFI in Auftrag zu geben. Sollte ein Dritter im Zusammenhang mit dem zur Übersetzung eingereichten Dokument gegenüber OFFI wegen Verletzung seines Urhe-berrechts oder aus einem sonstigen Grund einen Anspruch geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber, OFFI von der Erfüllung dieser Ansprüche umfassend zu befreien.

Für Übersetzungsfehler, die aus den inhaltlichen Fehlern des ausgangssprachlichen Doku-ments, seiner eventuellen Ungültigkeit und nicht möglichen Auslegbarkeit folgen, und für Schäden, die aus der Weiterleitung des ausgangssprachlichen bzw. zielsprachlichen Textes zwischen den Parteien folgen, übernimmt OFFI keine Haftung.

Der Auftraggeber hat die von OFFI durchgeführte Arbeit unverzüglich auf eine geeignete Weise zu überprüfen. Wenn der Auftraggeber seine Beanstandung im Zusammenhang mit der Qualität der in Auftrag gegebenen Dienstleistung nach über zwei Monaten nach dem Datum der Entgegennahme der Übersetzung geltend macht, ist OFFI – mangels einer sonsti-gen Vertragsbestimmung – berechtigt, die Kosten der Revision zu berechnen. Eventuelle Übersetzungs- und sonstige Mängel bzw. die Art des Fehlers hat der Auftraggeber genau, eindeutig und im Detail anzugeben. OFFI ist nicht verpflichtet, allgemeine Reklamationen und nicht näher bestimmte Qualitätsbeanstandungen zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Qualitätsbeanstandungen in Bezug auf das Dolmetschen kann der Auftraggeber in einem Protokoll melden, das mit der übereinstimmenden, unvoreingenommenen und mit einem Namen versehenen Meinung von zwei Zeugen untermauert ist.

OFFI prüft Beschwerden im Zusammenhang mit der Qualität der Dienstleistungen unverzüg-lich und berichtigt den Fehler innerhalb der mit dem Auftraggeber abgestimmten, der Menge der Berichtigungen angemessenen Frist, spätestens innerhalb von 30 Tagen und tauscht die Übersetzung gebührenfrei aus. Wenn die Parteien keine Einigung über die Frist erzielen, oder der Auftraggeber einen Dritten zur Berichtigung herangezogen hat, ist OFFI von der Berichtigungspflicht befreit. Wenn OFFI den Fehler innerhalb der festgestellten Frist berich-tigt, hat der Auftraggeber das Dienstleistungsentgelt in voller Höhe zu bezahlen. Wenn OFFI den Fehler innerhalb der festgestellten Frist nicht berichtigt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Entgeltminderung beantragen. Im Fall des Rücktritts darf der Auftraggeber die angefertigte Übersetzung nicht verwenden. Ein Rücktritt wegen unbedeu-tender Fehler ist ausgeschlossen.

Stilistische Reklamationen (Änderungen) bzw. Beschwerden wegen spezieller Fachbegriffe (insbesondere Fachbegriffe von Branchen, Fachbegriffe, die vom Auftraggeber geprägt wur-den, oder solche einer internen Fachterminologie) können nicht als Übersetzungsfehler ange-sehen werden, es sei denn, der Auftraggeber hat OFFI diese und seine Anweisung zur Benut-zung dieser Begriffe zeitgleich mit dem Auftrag eindeutig mitgeteilt.

Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers gilt bis zum Wert des bezahlten Entgelts. Für Schäden, die durch die fehlerhafte und/oder verspätete Leistung verursacht werden, haf-tet OFFI im Übrigen gemäß den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Der Auf-traggeber kann in kausalem Zusammenhang mit der Erfüllung durch OFFI nur dann Scha-denersatzansprüche geltend machen, wenn er seinen Berichtigungsanspruch geltend gemacht hat.

VII. Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und OFFI läuft - mit Ausnahme von individuellen Rahmenverträgen - bis zur Erfüllung der Leistung/Gegenleistung, die im Auftrag festgelegt sind.

Die Parteien sind bestrebt, eventuelle Streitfragen, die sich aus dem zwischen ihnen zustande gekommenen Rechtsverhältnis ergeben, in erster Linie auf friedlichem Weg beizulegen.

Die gegenseitigen Pflichtenübernahmen, die im Auftragsformular festgehalten werden, bzw. – infolge der Unterzeichnung des Auftragsformulars – die Bestimmungen in den vorliegen-den AGB sind auch ohne gesonderte Unterzeichnung des AGB-Dokuments im Rechtsver-hältnis zwischen den Parteien als maßgeblich und angenommen zu betrachten.
Hinsichtlich des Inhalts des zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsverhältnis-ses sind ansonsten die im Auftragsformular festgehaltenen und von OFFI bestätigten Bedin-gungen maßgeblich. Für Fragen, die im Auftragsformular nicht festgehalten bzw. in den vor-liegenden AGB nicht geregelt werden, sind das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) und die jeweils gültigen ungarischen Rechtsvorschriften maßgeblich.

Die Parteien sind verpflichtet, im Interesse der Leistungserfüllung eng miteinander zusam-menzuarbeiten und einander unverzüglich über jeden Grund zu informieren, der die Erfül-lung hindert, einschränkt oder verzögert.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig.

Die Parteien können von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einvernehm-lich schriftlich abweichen bzw. den zwischen ihnen bereits abgeschlossenen Vertrag jeder-zeit einvernehmlich ändern.

OFFI erklärt, dass es die Angaben, die in den Übersetzungs- und Dolmetscheraufträgen bzw. in den zur Übersetzung übergebenen Dokumenten enthalten sind, oder von denen es während der Erfüllung der Aufgaben auf sonstige Weise Kenntnis erlangt, vertraulich behandelt.

OFFI verarbeitet die personenbezogenen Daten, die in seinen Besitz gelangen, und die be-sonderen Kategorien dieser (personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physi-schen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann) gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Weiteren: GDPR).

OFFI erklärt, dass es diese Daten ausschließlich in dem Maße und für die Zeitdauer verarbei-tet, in dem und solange dies zum Versehen seiner Aufgaben notwendig ist. OFFI ist berech-tigt, für die Erstellung der Übersetzungen Subunternehmer in Anspruch zu nehmen, die als Datenverarbeiter gelten, und mit denen OFFI den GDPR-Vorschriften entsprechende Daten-verarbeitungsverträge abschließt.  Ansonsten gibt OFFI Daten und Informationen, von denen es während der Erfüllung seiner Aufgaben Kenntnis erlangt, ausschließlich aufgrund der vor-herigen schriftlichen Zustimmung oder auf das ausdrückliche Ersuchen des Auftraggebers an Dritte heraus. Der Auftraggeber stimmt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars dem zu, dass OFFI seine während des Auftrags freiwillig übergebenen personenbezogenen und speziellen Daten auf die in den auf der Internetseite unserer Gesellschaft (www.offi.hu.) er-reichbaren Hinweisen zur Datenverarbeitung beschriebene Weise verarbeitet.

Budapest, den 20. September 2024


Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG