Es ist eine besondere Bestrebung des Ungarischen Nationalbüros für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG (OFFI), die Auftraggeber auf hohem Niveau zu bedienen und die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Trotz dieser Bestrebung kann es vorkommen, dass sich während der Erfüllung der Aufträge im Zusammenhang mit dem Produkt Qualitätsbeanstandungen (Garantieansprüche) oder Beschwerden im Zusammenhang mit sonstigen Umständen der Erfüllung ergeben (beides zusammen: Beschwerde). In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, gemäß der folgenden Ordnung bei unserer Gesellschaft bzw. in bestimmten Fällen bei den Verbraucherschutzbehörden Beschwerde einzulegen.

Prozess des Beschwerdemanagements

1. Arten des Einbringens der Beschwerde

Ihre Reklamation im Zusammenhang mit den Leistungen der OFFI geschl. AG können Sie unserer Gesellschaft

  • persönlich, mündlich in den Kundenservicestellen der OFFI geschl. AG zu den offiziellen Öffnungszeiten sowie
  • schriftlich, per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg mitteilen.

Die Liste der Kundenservicestellen und die jeweiligen Öffnungszeiten sowie die sonstigen Erreichbarkeiten der OFFI geschl. AG finden Sie unter dem Menüpunkt „Kontakt.

Falls Sie nicht im eigenen Namen als Auftraggeber Beschwerde einlegen, ist es unbedingt erforderlich, der Beschwerde eine schriftliche Vollmacht beizufügen. Die Vollmacht kann eine (von einem Notar beglaubigte) öffentliche Urkunde bzw. eine (von zwei Zeugen unterzeichnete) Privaturkunde mit voller Beweiskraft sein.

2. Prüfung der Beschwerde

Die OFFI geschl. AG überprüft die mündlich vorgebrachte Beschwerde sofort und schafft nach Möglichkeit Abhilfe.

Falls Sie mit der von der OFFI geschl. AG angebotenen Art des Beschwerdemanagements nicht einverstanden sind, oder die Prüfung, Lösung der Beschwerde längere Zeit in Anspruch nimmt, wird über die Beschwerde vor Ort ein Protokoll aufgenommen, und ein Exemplar des Protokolls wird sofort an Sie übergeben. Im Anschluss daran entspricht die Vorgehensweise den unten angeführten Vorschriften (Frist, Beantwortung).

Zur Prüfung der schriftlichen Beschwerde und zur Beantwortung stehen gemäß dem Gesetz Nr. CLV aus dem Jahre 1997 über den Verbraucherschutz 30 Tage zur Verfügung, wobei die Frist in begründeten Fällen um 15 Tage verlängert werden kann. Falls sich im Zusammenhang mit der Übersetzungsqualität ein Garantieanspruch ergibt, wird dieser ohne Rücksicht auf diese Frist unverzüglich geprüft. Wir sind bestrebt, den Fehler innerhalb von 10 Werktagen zu beheben.

3. Beantwortung

Der begründete Standpunkt unserer Gesellschaft im Zusammenhang mit der schriftlichen Beschwerde sowie ihr Vorschlag auf Behebung des Fehlers werden Ihnen als Beschwerdeführer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich zugesandt.

Im Fall der Abweisung der Beschwerde informieren wir Sie in unserem Schreiben über die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs und über die Erreichbarkeiten all derjenigen Behörden und Körperschaften, bei denen ein Verfahren angeregt werden kann.

Im Laufe des Beschwerdemanagements gehen wir ansonsten gemäß den internen Vorschriften zum Reklamationsmanagement der OFFI geschl. AG vor.

Das Beschwerdeprotokoll und eine Ablichtung der Antwort werden von der OFFI geschl. AG fünf Jahre lang aufbewahrt.

Budapest, den 09. Oktober 2017

Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG