Das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG als Unternehmer (im Weiteren: OFFI) übernimmt – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – die Erfüllung der Leistungen in Ziffer I. gegenüber ihren Kunden als Auftraggeber zu den folgenden Bedingungen.

I. Leistungen von OFFI:

Gemäß den verbindlich angewandten Bestimmungen der Verordnung Nr. 24/1986 (26.06.) MT des Ministerrates über die Fachübersetzung und das Dolmetschen sowie der Verordnung Nr. 7/1986 (26.06.) IM des Justizministers über die Durchführung dieser Verordnung ist in Ungarn – mangels einer abweichenden Rechtsvorschrift – nur OFFI befugt, beglaubigte Übersetzungen, Übersetzungsbeglaubigungen sowie fremdsprachige beglaubigte Abschriften anzufertigen. OFFI erbringt über diese Tätigkeiten hinaus auch sonstige Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen für ihre Auftraggeber.

Die von OFFI angebotenen Leistungen:

  1. Übersetzung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten ausgangssprachigen Textes in die Zielsprache (Übersetzung/Fachübersetzung); Überprüfung der Übersetzung aufgrund des Ausgangstexts aus sprachlicher und/oder fachlicher bzw. stilistischer Sicht (Revision); Übersetzung in die Zielsprache und Revision (revidierte Übersetzung) oder beglaubigte Übersetzung in die Zielsprache (beglaubigte Übersetzung*).
  2. Revision und Beglaubigung einer Fremdübersetzung (Übersetzungsbeglaubigung*).
  3. Anfertigung einer beglaubigten Abschrift eines vom Auftraggeber OFFI zur Verfügung gestellten fremdsprachigen Dokuments (Anfertigung einer fremdsprachigen beglaubigten Abschrift*).
  4. Dolmetschen: Mündliche Übersetzung, bei der der Dolmetscher den mündlich vorgetragenen Ausgangstext direkt, mündlich in die Zielsprache übersetzt.
  5. Ergänzende Leistungen: Im Fall der beglaubigten Übersetzung eines ungarischsprachigen Dokuments holt OFFI aufgrund des Auftrags des Auftraggebers eine notariell beglaubigte Abschrift des Originaldokuments ein.

II. Auftragserteilung, Zustandekommen des Vertrags:

Der Auftraggeber lässt OFFI seinen Auftrag und den der Dienstleistung zugrunde liegenden Ausgangstext persönlich oder per Bote, E-Mail, online, per Telefax oder auf dem Postweg, auf eigene Kosten zukommen. OFFI bestätigt die Annahme des Auftrags auf dem von ihr eingeführten Auftragsformular schriftlich bzw. gemäß Ziffer II/2.

Auf dem Auftragsformular sind anzugeben: Sprachrichtung und Art der Dienstleistung, Art und Stückzahl der entgegengenommenen Dokumente, Stückpreis im Fall einer beglaubigten Übersetzung zum Stückpreis zur Vorlage in einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren (EHE) oder im Fall einer beglaubigten Übersetzung zum Stückpreis (EHF), der geschätzte Umfang in der Zielsprache im Fall einer sonstigen beglaubigten Übersetzung, der Umfang in der Ausgangssprache im Fall einer e-beglaubigten Übersetzung bzw. einer Fachübersetzung, das Auftragsentgelt  (geschätzt oder endgültig) sowie bei jedem Auftrag die Frist, die eventuelle Anzahlung sowie die Zahlungsart.

Der Vertrag kommt mangels abweichender Vereinbarung der Parteien bzw. mit den Abweichungen gemäß Ziffern II.1. – II.2. dann zustande, wenn der Auftraggeber das von OFFI ausgefüllte und zugesandte Auftragsformular mit seiner Unterschrift versehen an OFFI zurückschickt und den Ausgangstext zur Verfügung stellt. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen des Ausgangstextes an OFFI – so insbesondere die verspätete oder mangelhafte Übergabe der Dokumente, die vollständige oder teilweise Unlesbarkeit des Ausgangstextes bzw. sämtliche Folgen von Mängeln oder Fehlern, die die Übersetzung unmöglich machen oder hindern, belasten ausschließlich den Auftraggeber.

*Die Beglaubigung ist die Bestätigung dessen in öffentlichem Glauben, dass der zielsprachige Text der angefertigten Übersetzung mit dem zugrunde liegenden ausgangssprachigen Text inhaltlich übereinstimmt und dem Sinn nach mit ihm gleichwertig ist. Die Beglaubigung bestätigt unter keinen Umständen die formelle und/oder inhaltliche Richtigkeit, die Echtheit oder die Gültigkeit des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokuments (Textes).

OFFI kann auf geeignete Weise – z. B. mit der Forderung einer Vollmacht, dem Nachweis der Identität usw. – die Vertretungsbefugnis der im Namen des Auftraggebers vorgehenden Person überprüfen. Im Zuge der Auftragserteilung und der Erfüllung kann sich der Auftraggeber im Interesse der Vermeidung der Bezahlung oder der Reduzierung des Auftragsentgelts nicht auf das Fehlen oder das Übertreten der Vertretungsbefugnis der in Vertretung des Auftraggebers vorgehenden Person berufen.

Wenn der Auftraggeber die aufgrund früherer Aufträge in Rechnung gestellten Auftragsentgelte nicht bezahlt hat, ist OFFI berechtigt, weitere Aufträge bis zur Bezahlung der ausstehenden Entgelte abzulehnen.

1. Besondere Vorschriften für die Erteilung von Aufträgen für beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen können auf folgende Weise in Auftrag gegeben werden:

a.) Papierdokumente: persönlich oder auf dem Postweg (sowie per Fax, auf elektronischem Weg usw.)

b.) in elektronischer Form: persönlich durch Übergabe des elektronischen Datenträgers, oder per E-Mail. Im Fall eines per E-Mail erteilten Auftrags ist das Originaldokument – wenn das Dokument kein e-beglaubigtes Dokument ist – oder dessen beglaubigte Abschrift spätestens bei der Entgegennahme der Übersetzung an OFFI übergeben werden.

OFFI bestätigt in der Klausel, die am Ende der Übersetzung zu finden ist, dass die Übersetzung mit dem Text des mit der Übersetzung zusammengehefteten Dokuments in allem übereinstimmt. Im Fall der elektronischen Beglaubigung bestätigt OFFI, dass die Übersetzung von OFFI angefertigt wurde, dass sich der Inhalt der Dateien seit der Beglaubigung nicht geändert hat, und dass der Text der angefertigten Übersetzung mit dem zugrunde liegenden, zu übersetzenden Text inhaltlich identisch ist.

OFFI übernimmt keine Haftung für die Echtheit und inhaltliche Richtigkeit des Dokuments. Die Folgen, die sich aus dem Fehlen dieser ergeben, belasten den Auftraggeber.

OFFI ist berechtigt, die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung in Papierform zu verweigern, wenn das zu übersetzende Dokument in seinen wesentlichen Teilen unlesbar oder mangelhaft ist, wenn darin nachträgliche – nicht bestätigte – Berichtigungen, Streichungen, Einfügungen vorhanden sind, oder wenn sich in Bezug auf die Echtheit des Dokuments Bedenken ergeben.

Zur e-beglaubigten Übersetzung können nur auf elektronischem Weg eingegangene, elektronisch beglaubigte Dateien angenommen werden, deren elektronische Signatur von OFFI überprüft und gemäß §§ 12-16 der Regierungsverordnung Nr. 451/2016 (19.12.) Korm. über die detaillierten Vorschriften der elektronischen Sachbearbeitung für gültig befunden wurde. OFFI ist berechtigt, die Anfertigung einer e-beglaubigten Übersetzung zu verweigern, wenn die elektronische Signatur nicht beglaubigt ist, weil das Zertifikat ungültig bzw. ihre Unverändertheit nicht feststellbar ist.

Wenn sich die Zweifel in Bezug auf die Originalität/Echtheit des Dokuments bei der Auftragserteilung ergeben, übernimmt OFFI die Durchführung der Übersetzung nach der Beglaubigung/Legalisation des Dokuments. Wenn sich der Zweifel nach der Auftragserteilung, während der Auftragserfüllung ergibt, hat OFFI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber das Dokument zurückzugeben oder ein behördliches Verfahren einzuleiten. OFFI nimmt solch ein Dokument nur nach der Beglaubigung wieder an und ist berechtigt, nach der Auftragserteilung zeitgleich mit der Stornierung des Auftrags die in der gültigen Preisliste angeführten Bearbeitungskosten zu berechnen.

Im Fall der auf elektronischem Weg erfolgenden Erteilung eines Auftrags für eine e-beglaubigte Übersetzung kommt der Vertrag zustande und beginnt die Erfüllungsfrist, wenn der Auftraggeber das Preisangebot von OFFI und die vorliegenden AGB akzeptiert und bestätigt, die aufgrund der ausgangssprachlichen Anschläge berechneten Übersetzungskosten zu 100 % bezahlt und der Betrag auf dem Konto von OFFI eingeht.

Im Fall von beglaubigten Übersetzungen beginnen wir mit der Übersetzung bei den Übersetzungen mit Stückpreis oder den e-beglaubigten Übersetzungen nach Bezahlung der gesamten Übersetzungskosten oder – im Fall einer Anzahlung – nach Bezahlung der Anzahlung. Die Entgegennahme der fertigen Übersetzung ist nach Bezahlung des noch ausstehenden Betrags möglich.

2. Besondere Vorschriften für die auf elektronischem Weg erfolgende Erteilung von Aufträgen für Übersetzung 

2.1. Online-Auftragserteilung für Fachübersetzungen – über das Kundenportal

Der Auftraggeber kann die Fachübersetzung auch über die Internetseite von OFFI (www.offi.hu) nach Registrierung in dem internen System von OFFI, dem sogenannten „Kundenportal“​ (im Weiteren: Kundenportal), in Auftrag geben.

  • Privatpersonen erhalten von der Registrierung im Kundenportal automatisch eine E-Mail mit dem Benutzernamen und dem Passwort, die den Zugang zum Kundenportal ermöglichen.
  • Im Fall von juristischen Personen sendet OFFI dem Auftraggeber nach dem Ausfüllen der Registrierungsfläche eine E-Mail. Mit dem Anklicken des Links in der E-Mail kann die Registrierung aktiviert werden. OFFI informiert den Auftraggeber nach der Aktivierung der Registrierung in einer E-Mail, dass sie den Registrierungsantrag erhalten hat und sendet ihm zudem den Benutzernamen und das Passwort zu, die den Zugang zum Kundenportal ermöglichen.

Auf der entsprechenden Fläche des Kundenportals füllt der Auftraggeber bei der Anforderung eines Angebots die Sprachrichtung sowie die gewünschte Erfüllungsfrist aus und lädt den zu übersetzenden Text hoch. OFFI erstellt anschließend das Preisangebot und benachrichtigt hierüber den Auftraggeber per E-Mail.

Wenn der Auftraggeber den Preis für angemessen hält, akzeptiert er diesen im Kundenportal, bezahlt im Fall der Auftragserteilung den Gesamtbetrag der Übersetzungskosten per Überweisung oder Bankkarte, akzeptiert die AGB und stimmt dem unwiderruflich zu, dass OFFI mit der Erfüllung beginnt.

Der Zeitpunkt des Übersetzungsbeginns ist im Fall einer Überweisung das Eintreffen der Übersetzungskosten auf dem Konto von OFFI und im Fall einer Bezahlung per Bankkarte die Bezahlung der Übersetzungskosten.

2.2. Auftragserteilung für eine beglaubigte Übersetzung oder Fachübersetzung über die Internetseite oder per E-Mail

Der Auftraggeber kann beglaubigte Übersetzungen oder Fachübersetzungen auch auf der Internetseite von OFFI (www.offi.hu), mit dem Formular „Angebotsanforderung” in Auftrag geben. Der Auftraggeber füllt das Formular aus und lädt das zu übersetzende Dokument hoch. OFFI sendet dem Auftraggeber ihr Angebot per E-Mail zu. Wenn der Auftraggeber das Angebot für angemessen hält, akzeptiert er es per E-Mail.

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn OFFI die Anmeldung des Anspruchs durch den Auftraggeber ausdrücklich bestätigt, der Auftraggeber die Bestätigung und die vorliegenden AGB akzeptiert und die Anzahlung bezahlt. Im Fall einer Auftragserteilung per E-Mail kann der Auftraggeber die Übersetzungskosten persönlich oder per Überweisung bezahlen.

2.3. Gemeinsame Vorschriften

Das Hochladen bzw. die Zusendung der Daten auf elektronischem Weg und die Bestätigung dessen gilt nicht als Vertragsabschluss, sondern lediglich als Anmeldung eines Anspruchs. Die Entgegennahme der Aufträge erfolgt an Werktagen zu den Öffnungszeiten fortlaufend.

III. Leistungserfüllung:

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er mit dem Zustandekommen des Vertrags zugleich seine bedingungslose Zustimmung zum unverzüglichen Beginn der Leistungserfüllung erteilt. Er nimmt zur Kenntnis, dass er mit dem Leistungsbeginn gemäß § 6:249 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Ptk.) nicht vom Vertrag zurücktreten und diesen nicht kündigen kann bzw. auch vom Rücktrittsrecht gemäß §§ 20 und 29 der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (26.02.) Korm. Gebrauch machen kann, mit Rücksicht darauf, dass das Produkt nicht vorgefertigt ist, sondern aufgrund einer individuellen Bestellung maßgeschneidert angefertigt wird.

Zur Übersetzung spezieller Terminologien in Fachtexten der Ausgangssprache ist OFFI nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber zusammen mit dem zu übersetzenden Text OFFI auch die Terminologie und das Hintergrundmaterial zur Verfügung gestellt hat bzw. eine Konsultationsmöglichkeit gewährleistet.

OFFI ist während der Erfüllung berechtigt, Erfüllungsgehilfen in Anspruch zu nehmen, folglich kann die Dienstleistung vermittelte Leistungen beinhalten. Für ihre Vermittlungstätigkeit haftet OFFI so, als ob sie selbst verfahren hätte.

OFFI lässt dem Auftraggeber die angefertigte Arbeit dem Wunsch des Auftraggebers entsprechend auf dem Weg der persönlichen Entgegennahme durch den Auftraggeber, oder auf Bitten und auf Kosten des Auftraggebers auf dem Postweg oder per Bote bzw. – mit Ausnahme von beglaubigten Übersetzungen – per E-Mail zukommen. Die e-beglaubigte Übersetzung übergibt OFFI persönlich oder sendet sie dem Auftraggeber per E-Mail zu.

Den zugesandten Ausgangstext heftet OFFI im Fall der beglaubigten Übersetzung eines Dokuments in Papierform mit der Übersetzung zusammen. Im Fall einer Fachübersetzung lässt sie den Ausgangstext dem Auftraggeber zeitgleich mit der Übergabe oder Zusendung des übersetzten Textes wieder zukommen.

Im Fall einer e-beglaubigten Übersetzung legt OFFI die zur Übersetzung eingereichte Originaldatei sowie die von dieser angefertigte beglaubigte Übersetzung in PDF-Form, elektronisch unterschrieben, mit dem elektronischen Stempel von OFFI versehen, untrennbar in einer Sammeldatei ab und versieht sie mit dem elektronischen Stempel von OFFI. Diese verpackte E-Akte sendet sie dem Auftraggeber wieder zu.

Wenn die angefertigte Übersetzung 30 Tage nach der Erfüllungsfrist vom Auftraggeber nicht entgegengenommen wird, so berechnet OFFI für die Verwahrung und Lagerung Bearbeitungskosten in Höhe von HUF 500 + MwSt. pro Monat.

IV. Erfüllungsfristen:

Hinsichtlich der Erfüllungsfrist sind die im Auftragsformular bzw. in den vorliegenden AGB festgelegten, von OFFI bestätigten Bedingungen maßgeblich.

Voraussetzung für die Einhaltung der Erfüllungsfrist ist, dass sämtliche zur Übersetzung notwendigen Dokumente zusammen mit dem Auftrag eingehen.

Wenn aufgrund der Unlesbarkeit oder eines sonstigen Fehlers des Ausgangstextes die erneute Zusendung notwendig ist und OFFI nicht mit der Erfüllung der Leistung beginnen kann, verlängert sich die Erfüllungsfrist entsprechend um die zum Ersatz des Textes notwendige Zeitdauer.

Wenn der Auftraggeber eine Zustellung per Post wünscht, gibt OFFI das Dokument spätestens am Tag der Erfüllungsfrist zur Post auf, was zugleich auch das Erfüllungsdatum ist. Die Dauer der Zustellung per Post wird in die Auftragsfrist nicht einberechnet.

V. Dienstleistungsentgelt, Zahlungsbedingungen:

Die jeweils gültige allgemeine Preisliste der von OFFI angebotenen Leistungen wird auf der Internetseite von OFFI (www.offi.hu) veröffentlicht. Die Parteien können in ihrer gesonderten Vereinbarung von den in der Preisliste angeführten Preisen abweichen.

Die Verrechnungsgrundlage der Übersetzung ist bei beglaubigten Übersetzungen in Papierform die Zahl der zielsprachlichen Anschläge (inklusive Leerzeichen), bei e-beglaubigten Übersetzungen und Fachübersetzungen die Zahl der ausgangssprachlichen Anschläge oder der in sonstigen Vereinbarungen festgehaltene Wert und bei Produkten mit Stückpreis die Stückzahl.

Die Verrechnungsgrundlage der Dolmetscherleistungen ist gemäß der Art des Dolmetschens die Zeit, die für die Auftragserfüllung sowie für die Fahrt, Verpflegung und die Pausen berechnet wird.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass OFFI zur Feststellung eines Mindestpreises berechtigt ist.

Hinsichtlich des vom Auftraggeber zu zahlenden Preises sind ansonsten die im Auftragsformular festgehaltenen oder gemäß Ziffer II/2. festgestellten und von OFFI bestätigten Bedingungen maßgeblich.

Wenn der Auftraggeber um die Änderung der bereits durchgeführten Übersetzungsarbeit bzw. Revision ersucht und der Änderungsanspruch nicht gut erkennbar, nicht eindeutig festgelegt ist, ist OFFI berechtigt, den gesamten Text neu zu übersetzen und die Gesamtkosten erneut in Rechnung zu stellen.

Im Fall der zur Revision oder Beglaubigung eingereichten Übersetzungen ist OFFI auch zur Berechnung der Übersetzungskosten berechtigt, wenn dies aufgrund der Übersetzungsqualität begründet ist.

Wenn der Auftraggeber das der beglaubigten Übersetzung zugrunde liegende ausgangssprachliche Originaldokument nachträglich vorlegt, ist OFFI berechtigt, nach den Seiten des ausgangssprachlichen Textes eine Vergleichsgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu berechnen.

Wenn die bei der Erteilung des Übersetzungsauftrags eingereichte Abschrift des ausgangssprachlichen Dokuments von dem nachträglich vorgelegten Originaldokument abweichen sollte, ist OFFI berechtigt, die gesamten Revisionskosten erneut zu berechnen.

Die Bezahlung der Dienstleistungsgebühr kann aufgrund der Vereinbarung der Parteien durch Begleichung nach der Zustellung (Nachnahme per Post), in bar, per Überweisung und per Vorkasse erfolgen.

Zu einer nachträglichen Überweisung sind berechtigt:

  • Justizorgane, Behörden (Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaften);
  • Verwaltungsorgane (Ministerien, staatliche Ämter usw.);
  • diejenigen Kunden, mit denen OFFI einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat;
  • juristische Personen aufgrund individueller Beurteilung.

Von denjenigen Auftraggebern, die fällige Schulden haben, akzeptiert OFFI neue Aufträge nur im Fall einer Anzahlung in bar und der Bezahlung der Schlussrechnung. Im Fall von Schulden, die länger als 30 Tage bestehen, kann OFFI die Annahme weiterer Aufträge verweigern oder an Bedingungen knüpfen.

Im Fall von Banküberweisungen hat der Auftraggeber – mangels einer abweichenden Vereinbarung – die Dienstleistungsgebühr innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung von OFFI auf das auf der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.

OFFI behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen, deren Höhe gegebenenfalls im Auftragsformular angeführt ist, da die Leistung aufgrund eines individuellen, vom Auftraggeber übergebenen Textes erfolgt und auf die Erstellung eines Produkts gerichtet ist, das anderweitig nicht verwendet werden kann. Im Fall der Bezahlung einer Anzahlung ist das Datum des Zustandekommens des Vertrags der Tag des Eingangs auf dem Bankkonto von OFFI. Die Erfüllungsfrist beginnt – mit Ausnahme des 24-Stunden-Auftrags – am darauffolgenden Tag.

Wenn im Fall der Bezahlung einer Anzahlung der Endbetrag geringer ist als die gezahlte Anzahlung, kann der Kunde den ihm zustehenden Betrag persönlich in der Kasse von OFFI entgegennehmen, oder dieser wird von OFFI per Banküberweisung zurückgezahlt.

Wenn eine Rückzahlung auf ein ausländisches Bankkonto erfolgt, gehen die Überweisungskosten zulasten des Auftraggebers. Wenn der zurücküberwiesene Betrag die Bankkosten nicht deckt, so wird der Kunde von OFFI benachrichtigt, und OFFI ersucht darum, dass dieser anderweitig über die Entgegennahme des Betrags verfügt.

Im Fall eines Zahlungsverzugs hat der Auftraggeber OFFI Verzugszinsen gemäß dem ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) zu zahlen, die ab dem Tag des Verzugs fällig sind. Der Tag des Verzugs ist derjenige Tag, der auf den auf der ausgestellten Rechnung als Zahlungsfrist angeführten Tag folgt, andernfalls der Tag, der auf das Datum folgt, das in dem Auftragsformular als Übergabedatum des fertiggestellten Dokuments angeführt ist.

Wenn der Auftraggeber im Anschluss an das Zustandekommen des Vertrags aus einem Grund vom Auftrag zurücktritt, den nicht OFFI zu verantworten hat, ist er verpflichtet, OFFI den Preis  derjenigen Arbeiten, die bis zum Zeitpunkt der Meldung des Rücktritts nachweislich bereits durchgeführt wurden, des Weiteren eine Gebühr für die Absage und sonstige entstandene, nachgewiesene Kosten von OFFI zu bezahlen.

OFFI berechnet keine Gebühr für die Weiterleitung in elektronischer Form (in erster Linie per E-Mail oder auf elektronischen Datenträgern). Wenn die Weiterleitung nicht auf elektronischem Weg erfolgt, gehen die Kosten für die Weiterleitung der durchgeführten Arbeit (Bote, Post usw.) zulasten des Auftraggebers.

Eventuelle Beanstandungen in Bezug auf die angefertigte Übersetzung haben auf die Bezahlung des Dienstleistungspreises keine aufschiebende Wirkung.

VI. Gewährleistung, mangelhafte Erfüllung:

OFFI verpflichtet sich, die Dienstleistung in die Zielsprache in guter Qualität und auf eine Weise anzufertigen, die dem Zweck der Dienstleistung entspricht.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Dienstleistung ohne jegliche Einschränkungen bei OFFI in Auftrag zu geben. Sollte ein Dritter im Zusammenhang mit dem zur Übersetzung eingereichten Dokument gegenüber OFFI wegen Verletzung seines Urheberrechts oder aus einem sonstigen Grund einen Anspruch geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber, OFFI von der Erfüllung dieser Ansprüche umfassend zu befreien.

Für Übersetzungsfehler, die aus den inhaltlichen Fehlern des ausgangssprachlichen Dokuments, seiner eventuellen Ungültigkeit und nicht möglichen Auslegbarkeit folgen, und für Schäden, die aus der Weiterleitung des ausgangssprachlichen bzw. zielsprachlichen Textes zwischen den Parteien folgen, übernimmt OFFI keine Haftung.

Der Auftraggeber hat die von OFFI durchgeführte Arbeit unverzüglich auf eine geeignete Weise zu überprüfen. Wenn der Auftraggeber seine Beanstandung im Zusammenhang mit der Qualität der in Auftrag gegebenen Dienstleistung nach über zwei Monaten nach dem Datum der Entgegennahme der Übersetzung geltend macht, ist OFFI – mangels einer sonstigen Vertragsbestimmung – berechtigt, die Kosten der Revision zu berechnen. Eventuelle Übersetzungs- und sonstige Mängel bzw. die Art des Fehlers hat der Auftraggeber genau, eindeutig und im Detail anzugeben. OFFI ist nicht verpflichtet, allgemeine Reklamationen und nicht näher bestimmte Qualitätsbeanstandungen zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Qualitätsbeanstandungen in Bezug auf das Dolmetschen kann der Auftraggeber in einem Protokoll melden, das mit der übereinstimmenden, unvoreingenommenen und mit einem Namen versehenen Meinung von zwei Zeugen untermauert ist.

OFFI prüft Beschwerden im Zusammenhang mit der Qualität der Dienstleistungen unverzüglich und berichtigt den Fehler innerhalb der mit dem Auftraggeber abgestimmten, der Menge der Berichtigungen angemessenen Frist, nach Möglichkeit innerhalb von 15, aber spätestens innerhalb von 30 Tagen und tauscht die Übersetzung gebührenfrei aus. Wenn die Parteien keine Einigung über die Frist erzielen, oder der Auftraggeber einen Dritten zur Berichtigung herangezogen hat, ist OFFI von der Berichtigungspflicht befreit. Wenn OFFI den Fehler innerhalb der festgestellten Frist berichtigt, hat der Auftraggeber die Dienstleistungsgebühr in voller Höhe zu bezahlen. Wenn OFFI den Fehler innerhalb der festgestellten Frist nicht berichtigt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine Gebührenminderung beantragen. Im Fall des Rücktritts darf der Auftraggeber die angefertigte Übersetzung nicht verwenden. Ein Rücktritt wegen unbedeutender Fehler ist ausgeschlossen.

Stilistische Reklamationen (Änderungen) bzw. Beschwerden wegen spezieller Fachbegriffe (insbesondere Fachbegriffe von Branchen, Fachbegriffe, die vom Auftraggeber geprägt wurden, oder solche einer internen Fachterminologie) können nicht als Übersetzungsfehler angesehen werden, es sei denn, der Auftraggeber hat OFFI diese und seine Anweisung zur Benutzung dieser Begriffe zeitgleich mit dem Auftrag eindeutig mitgeteilt.

Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers gilt bis zum Wert der bezahlten Gebühr. Für Schäden, die durch die fehlerhafte und/oder verspätete Leistung verursacht werden, haftet OFFI im Übrigen gemäß den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Der Auftraggeber kann in kausalem Zusammenhang mit der Erfüllung durch OFFI nur dann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn er seinen Berichtigungsanspruch geltend gemacht hat.

VII. Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und OFFI läuft - mit Ausnahme von individuellen Rahmenverträgen - bis zur Erfüllung der Leistung/Gegenleistung, die im Auftrag festgelegt sind.

Die Parteien sind bestrebt, eventuelle Streitfragen, die sich aus dem zwischen ihnen zustande gekommenen Rechtsverhältnis ergeben, in erster Linie auf friedlichem Weg beizulegen.

Die gegenseitigen Pflichtenübernahmen, die im Auftragsformular festgehalten werden, bzw. – infolge der Unterzeichnung des Auftragsformulars – die Bestimmungen in den vorliegenden AGB sind auch ohne gesonderte Unterzeichnung des AGB-Dokuments im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien als maßgeblich und angenommen zu betrachten.

Hinsichtlich des Inhalts des zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsverhältnisses sind ansonsten die im Auftragsformular festgehaltenen und von OFFI bestätigten Bedingungen maßgeblich. Für Fragen, die im Auftragsformular nicht festgehalten bzw. in den vorliegenden AGB nicht geregelt werden, sind das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) und die jeweils gültigen ungarischen Rechtsvorschriften maßgeblich.

Die Parteien sind verpflichtet, im Interesse der Leistungserfüllung eng miteinander zusammenzuarbeiten und einander unverzüglich über jeden Grund zu informieren, der die Erfüllung hindert, einschränkt oder verzögert.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig.

Die Parteien können von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einvernehmlich schriftlich abweichen bzw. den zwischen ihnen bereits abgeschlossenen Vertrag jederzeit einvernehmlich ändern.

OFFI erklärt, dass sie die Angaben, die in den Übersetzungs- und Dolmetscheraufträgen bzw. in den zur Übersetzung übergebenen Dokumenten enthalten sind, oder von denen sie während der Erfüllung der Aufgaben auf sonstige Weise Kenntnis erlangt, vertraulich behandelt.

OFFI verarbeitet die personenbezogenen Daten, die in ihren Besitz gelangen, und die besonderen Kategorien dieser (personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann) gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.

OFFI erklärt, dass sie diese Daten ausschließlich in dem Maße und für die Zeitdauer verarbeitet, indem und solange dies zum Versehen ihrer Aufgaben notwendig ist und zur Verarbeitung keinen Auftragsverarbeiter in Anspruch nimmt. Daten und Informationen, von denen sie während der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangt, gibt sie an Dritte ausschließlich aufgrund der vorherigen schriftlichen Zustimmung oder auf das ausdrückliche Ersuchen des Auftraggebers heraus. Der Auftraggeber stimmt mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars dem zu, dass OFFI seine während des Auftrags freiwillig übergebenen personenbezogenen und speziellen Daten auf die in den auf der Internetseite unserer Gesellschaft (www.offi.hu.) erreichbaren Hinweisen zur Datenverarbeitung beschriebene Weise verarbeitet.

Budapest, den 25. Mai 2018

Ungarisches Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen geschl. AG