Ich möchte die ungarische Staatsangehörigkeit durch vereinfachte Einbürgerung erwerben. Warum soll ich OFFI für die beglaubigte Übersetzung der zum Verfahren erforderlichen Dokumente wählen, wenn die Übersetzung an meinem Wohnort billiger ist?

Wir nennen Ihnen gleich zwei Gründe dafür:

1. Datensicherheit: Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Entscheidung die hohe Datensicherheit zu berücksichtigen, die nur OFFI gewährleisten kann. Unbefugte Stellen und Personen werden von Ihrem an OFFI erteilten Übersetzungsauftrag nicht erfahren. Ihre Dokumente und die darin enthaltenen Angaben sind in der Datenbank von OFFI sicher aufbewahrt. Ihre persönlichen Angaben werden mit Hilfe von IRM vor nicht autorisierten Zugriffen zuverlässig geschützt. Wir meinen, dass Sie vor allem dieses Kriterium berücksichtigen sollten, bevor Sie jemandem einen Urkundenübersetzungsauftrag erteilen. Mit unserer Datensicherheit lässt sich nur die konsularische Datenverwaltung vergleichen, wenn Sie so entscheiden sollten, dass Sie den ungarischen Konsul mit der Übersetzung Ihrer Urkunden beauftragen.

2. Fachkompetenz: Die beglaubigten Übersetzungen von OFFI werden von Übersetzern mit jahrzehntelanger Berufserfahrung erstellt und von allen Behörden akzeptiert. Auf Wunsch wird die Übersetzung von OFFI mit einem Sachverständigenvermerk versehen, der der Beantragung der Führung der magyarisierten Namensform zu Grunde liegt.

OFFI erstellt die Übersetzungen für das vereinfachte Einbürgerungsverfahren größtenteils zu einem äußerst vergünstigten Preis. Informationen zu den Preisen erhalten Sie auf unserer Website. Vergleichen Sie die Preise von OFFI mit den Angeboten, die Sie erhalten haben! Sie werden sehen, dass es sich aufgrund der Datensicherheit und der Qualität lohnt, OFFI zu wählen.

Wie viel kostet die Übersetzung?
Allgemeine Informationen und unsere Preise (Grundlage der Abrechnung von Übersetzungsleistungen bildet die Anzahl der Bruttoanschläge des zielsprachigen Textes) finden Sie auf unserer Website (www.offi.hu); in Kenntnis des zu übersetzenden Dokuments melden wir uns kurzfristig mit einem ausführlichen Preisangebot.

Wo kann ich ein Preisangebot anfordern?
Preisangebote können Sie unter der E-Mail-Adresse budapest@offi.hu anfordern.

Wer entscheidet, wie viel eine Übersetzung kostet, und wie werden die Preise festgestellt?
Im Normalfall werden die Preise aufgrund der auf unserer Website angegebenen Grundpreise von unserem elektronischen System automatisch generiert. Im Spezialfall werden die Preise — in Abhängigkeit von der Einstufung und des Umfangs des zu übersetzenden Materials und fallweise von sonstigen Besonderheiten und Umständen – von Mitarbeitern des Kundendienstes – bei Bedarf unter Heranziehung des Abteilungsleiters – gemäß einer internen Regelung individuell gebildet.

Warum ist das Lektorieren erforderlich, wenn ich nur eine Übersetzung in Auftrag gegeben habe?
Da die beglaubigte Übersetzung als Urkunde mit voller Beweiskraft gilt, ist ihre strenge fachliche und sprachliche Überprüfung unabdingbar. Deshalb sind das Lektorieren und das Korrekturlesen gemäß unseren gültigen Vorschriften zwingende Elemente einer beglaubigten Übersetzung.

Warum wird eine vom Kunden erstellte Übersetzung lektoriert?
Übersetzungen werden von OFFI nur beglaubigt, wenn sie auf ihre sprachliche und fachliche Richtigkeit überprüft – d.h. lektoriert - worden sind.

Warum müssen bei beglaubigten Übersetzungen das übersetzte Dokument und die Übersetzung zusammengeheftet werden?
Durch das Zusammenheften des übersetzten Dokuments und der Übersetzung wird eindeutig gemacht, dass die Übersetzung von dem beigehefteten Dokument erstellt wurde, und gleichzeitig verhindert, dass sie als die Übersetzung eines anderen Dokuments verwendet wird.

Was ist ein Grunddokument?
Grunddokumente (von ungarischen Behörden ausgestellte, sich auf den Personenstand beziehende ungarischsprachige Urkunden).

Als Grunddokumente gelten ausschließlich folgende, von ungarischen Behörden ausgestellte ungarischsprachige Urkunden:

  • Auszug aus dem Geburtsregister, Eheregister, Sterberegister
  • Führungszeugnis
  • Führerschein*
  • Reisepass*
  • Personalausweis*
  • behördlicher Ausweis zur Bestätigung der Wohnadresse*
  • Wehrpass*
  • Apostille

* Bei einer mit einem notariellen Beglaubigungsvermerk versehenen Ablichtung ändert sich die Kategorisierung in „Sonstiges”.

Wo werden Zeugnisse nostrifiziert?
Information über die Nostrifizierung von Zeugnissen: link

Kann die Originalurkunde bei weiterer Verwendung einbehalten werden?
Das hängt von der jeweiligen Stelle/Behörde ab. Im Bedarfsfall können von der früher erstellten Übersetzung weitere (beglaubigte) Abschriften bestellt werden.

Was ist eine Apostille? In welchen Fällen ist sie erforderlich? Wo kann sie eingeholt werden?

Apostille

Ministerium für öffentliche Verwaltung und Justiz
Außenministerium


Kann von einer nicht beglaubigten Ablichtung eine beglaubigte Übersetzung bestellt werden?
Das ist möglich, aber in der Kopfzeile der Übersetzung wird folgende Überschrift stehen: „Beglaubigte Übersetzung einer nicht beglaubigten Ablichtung in (….) Sprache“. Es muss jedoch erwähnt werden, dass solche beglaubigten Übersetzungen nicht von jeder Behörde akzeptiert werden.

Warum kann keine beglaubigte Übersetzung von einem Dokument ohne Unterschrift erstellt werden?
Beglaubigte Übersetzungen können nur von Urkunden (Privaturkunden oder öffentlichen Urkunden) erstellt werden. In dieser Beziehung sind die sich auf die Urkunden beziehenden Paragraphen des Gesetzes Nr. III aus dem Jahre 1952 über die Zivilprozessordnung maßgeblich.

Einschlägige Rechtsnormen
• Verordnung Nr. 24/1986(26.06.) MT des Ministerrates über die Fachübersetzung und das Dolmetschen
• Verordnung Nr. 7/1986(26.06.)IM des Justizministers über die Durchführung der Verordnung Nr. 24/1986(26.06.)MT des Ministerrates über die Fachübersetzung und das Dolmetschen