Fachübersetzung
Sie können auch dann auf uns zählen, wenn Sie nicht beglaubigte Übersetzungen oder Lektorarbeiten benötigen.
Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen – von der einfachsten Korrespondenz bis hin zum Übersetzen von schwierigen, besondere Fachkenntnis erfordernden Schriftstücken – je nach Ihren Ansprüchen zur Verfügung.
Eine Preisgarantie ist dadurch garantiert, dass der Umfang des eingereichten Schriftstücks die Berechnungsgrundlage für die Übersetzung bildet (sog. Bruttoanschläge der Ausgangssprache).
Bei Übersetzungen von für Beschaffungen der öffentlichen Hand bzw. für Firmenverfahren erforderlichen Schriftstücken, wie z. B. Handelsregisterauszug, Firmenzeichnungsblatt, Ansässigkeitsnachweis und ähnlicher Urkunden, gewähren wir noch weitere Ermäßigungen.
Dauerkunden bieten wir auch spezielle, maßgeschneiderte Pakete an, wobei wir für ihre Aufträge gesondert ein Übersetzerteam sichern.
Wir versehen unsere Übersetzungen mit einer OFFI-Klausel und gewährleisten für unsere Arbeit volle Garantie.
Mit Hilfe der Online-Sachbearbeitung können Sie Ihre Aufträge bequem vom Büro aus oder auch zu Hause erledigen.
Unseren registrierten Kunden gewähren wir individuelle Ermäßigungen.
Die Grundgebühr für Fachübersetzungen beträgt Netto HUF 2,4/Anschlag.
Die Berechnungsgrundlage für Übersetzungen/Fachübersetzungen ist der Textumfang Ihres Schriftstücks, das heißt die mit Leerzeichen berechnete Anzahl der Anschläge in der Ausgangssprache.
Der Online-Auftrag (s. Online-Angebotsanforderung) bietet noch bequemere Lösungen.
Bei Übersetzungen von Firmenunterlagen wenden wir einen ermäßigten Gebührensatz an, so berechnen wir bei der Übersetzung von in die Sprachkategorien 1-3 gehörenden Dokumenten wie z. B. Firmenzeichnungsblatt, Handelsregisterauszug (Firmenabschrift, Bescheinigung über konkret angeforderte Firmendaten), Ansässigkeitsnachweis, Satzung und Gesellschaftsvertrag keinen Sprachzuschlag.
Unseren Dauerkunden bieten wir im Falle von Großaufträgen ermäßigte, individuell maßgeschneiderte Gebührensätze.
Nettopreisbildung für Übersetzungen/Fachübersetzungen (HUF/Anschlag) |
||||
|
Sprachkategorien |
|||
Tagesleistung |
I. Englisch, Deutsch, Französisch, Russisch |
II. Bulgarisch, Tschechisch, Kroatisch, Polnisch, Italienisch, Rumänisch, Spanisch, Serbisch, Slowakisch, Ukrainisch |
III. sonstige, in den Kategorien I und II nicht angeführte europäische Sprachen |
IV. alle sonstigen Sprachen |
10.000 Anschläge/Tag |
2,4 |
3,0 |
3,6 |
4,8 |
zwischen 10.000 und 20.000 Anschlägen/Tag |
3,0 |
3,6 |
4,2 |
5,4 |
Bei einer Leistung von mehr als 20 000 Anschlägen/Tag wird der Preis gesondert vereinbart.
Die kürzeste Frist für zum Grundpreis berechnete Übersetzungen beträgt 3 Tage, bei kürzeren Auftragsfristen berechnen wir einen Expresszuschlag.
Unabhängig vom Umfang berechnen wir bei einer Leistung am gleichen Tag eine Zusatzgebühr von 50%.
Der Tag der Einreichung des Auftrags wird – mit Ausnahme der sofortigen Erfüllung – in die Auftragsfrist nicht einberechnet.
Die Gebühr der Lektorarbeit von Übersetzungen/Fachübersetzungen beträgt 50% der Übersetzungsgebühr.
Bei besonders schwierigen Texten (die Spezialkenntnisse erfordern) berechnen wir einen Zuschlag von 50-100%.
Unseren registrierten Kunden gewähren wir bei online erteilten Aufträgen individuelle Preisermäßigungen. (s. Online-Angebotsanforderung)