Information über die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten

Hier teilen wir Ihnen die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit der beglaubigten Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten mit, die Sie in Ungarn zu verwenden beabsichtigen bzw. von ungarischen Dokumenten, die Sie im Ausland verwenden möchten.

Falls Sie bei einer ungarischen Behörde oder Institution im Ausland ausgestellte fremdsprachige Dokumente einreichen wollen, müssen Sie eine ungarische Übersetzung anfertigen lassen. Die ungarischen Behörden und Institutionen nehmen bei einem bedeutenden Teil der Verfahren nur solche fremdsprachigen Dokumente an, die mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sind.

Beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten dürfen in Ungarn nur vom Ungarischen Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen AG (OFFI AG) angefertigt werden. OFFI ist auch dazu berechtigt, von anderen angefertigte Übersetzungen zu beglaubigen.

OFFI bescheinigt im Beglaubigungsvermerk auf der beglaubigten Übersetzung, dass der Wortlaut der Übersetzung mit dem Ausgangstext inhaltlich identisch und mit diesem sinngetreu gleichwertig ist.

Die beglaubigte Übersetzung wird auf speziellem Sicherheitspapier angefertigt, das mit dem Wappen der Republik Ungarn und einem individuellen Identifikationscode sowie einer Ordnungsnummer versehen ist und dem Originaldokument oder dessen beglaubigter Ablichtung untrennbar beigeheftet wird. (Weitere Informationen siehe Verordnung Nr. 24/1986 (VI.26.) MT vom 26. Juni 1986 des Ministerrats über die Fachübersetzung und das Dolmetschen sowie Verordnung Nr. 7/1986 (VI.26.) IM vom 26. Juni 1986 des Justizministers)

Die ungarischen Konsule im Ausland können ebenfalls beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten anfertigen. Die fremdsprachigen Dokumente können Sie auch beim zuständigen Organ des jeweiligen Staates übersetzen lassen, jedoch ist es in diesem Fall zweckmäßig, vorher Informationen einzuholen, ob die in dieser Form angefertigte Übersetzung in Ungarn auch akzeptiert werden kann.

Die obige Verfahrensweise ist ebenso erforderlich bei im Inland in ungarischer Sprache ausgestellten Dokumenten, die im Ausland verwendet werden, da die genannten Rechtsvorschriften auch zur beglaubigten Übersetzung der ungarischen Dokumente die OFFI AG ermächtigt haben.

Einzelne ungarische Dokumente können von den Notaren und den im Ausland tätigen ungarischen Konsulen, Firmendokumente hingegen auch von den dazu ermächtigten Fachübersetzern in beglaubigter Form in Fremdsprachen übersetzt werden. Es ist zweckmäßig, vor der Verwendung der ungarischen Dokumente im Ausland Informationen darüber einzuholen, was für Übersetzungen von der zuständigen ausländischen Behörde in ihrem Verfahren angenommen werden.

Die OFFI AG ist eine staatliche Firma, die die Übersetzungsbeglaubigung gegen ein Entgelt, jedoch als eine ihr von den Rechtsvorschriften übertragene Aufgabe öffentlichen Interesses und nicht als Markttätigkeit ausübt. Die von der OFFI AG angefertigten beglaubigten Übersetzungen werden in allen Staaten akzeptiert und können in allen amtlichen Verfahren verwendet werden.

Die OFFI AG verfügt über eine Haftpflichtversicherung und ein nach ISO 9001:2008 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Weiterhin arbeitet sie mit einem Datenschutzsystem, welches garantiert, dass die in den Dokumenten enthaltenen Angaben zur Person und sonstige Daten Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen können.

Fortlaufende, regelmäßige und ausführliche Informationen über unsere Tätigkeit finden Sie auf der Webseite www.offi.hu und erhalten Sie auch in den Büros der OFFI AG.